Integrationsfachdienst
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Der Integrationsfachdienst (IFD) im Landkreis Waldeck-Frankenberg berät, vermittelt, und begleitet
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- arbeitsuchende Menschen
- Schulabgänger mit Schwerbehinderung
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der IFD ist mit Sitz in Frankenberg für den gesamten Landkreis zuständig. Der IFD wird beauftragt vom Integrationsamt, der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften, der Agentur für Arbeit, den Kommunen u.a.
Treffpunkt e.V. Frankenberg | Termine nach Vereinbarung |
Telefon: 06451 - 7243-0 | |
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Wir unterstützen
Arbeitgeber und Betriebe
- bei der Suche von MitarbeiterInnen
- bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- bei Problemen mit MitarbeiterInnen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz
- beim Umgang mit Schwerbehinderung im Betrieb
Menschen mit Schwerbehinderung
- bei der Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
- bei der Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme
- bei der Suche nach einem Arbeitsplatz
- bei der Förderung von betrieblicher Integration
- beim Übergang aus der Schule in den Beruf
- beim Wechsel aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den 1. Arbeitsmarkt
Wir bieten an
für Menschen mit Schwerbehinderung
- Wiedereingliederung in den Betrieb
- Klärung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Job – Coaching
- Gesundheitsprävention
- Begleitung bei drohendem Arbeitsplatzverlust
- Unterstützung bei der Klärung und Förderung einer beruflichen Perspektive
- Maßnahmen zur sozialen Sicherung
- Begleitung bei Veränderungen am Arbeitsplatz oder im Betrieb
- Begleitung bei der betrieblichen Ausbildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung
für Arbeitgeber
- Betriebliche Beratung (z.B. Teilnahme an Schwerbehindertenversammlungen, Unterstützung von betrieblichen Interessenvertretern; Aufklärung des Arbeitgebers zu Teilhabeleistungen und zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung)
- Betriebliche Begleitung (z.B. Mitarbeit beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement oder bei einer Integrationsvereinbarung; innerbetriebliche, längerfristige oder mehrteilige Schulungsmaßnahmen)
- Schulungen (z. B. Zeitmanagement, psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz)
- Gesundheitsprävention
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Sprechstunden vor Ort
für Rehabilitationsträger
- Tätigkeiten über Vergütungsvereinbarung
- Fachdienstliche Stellungnahmen
Sie können unser Angebot in Anspruch nehmen
- bei vorliegender Behinderung oder Schwerbehinderung
- wenn Sie ein Mensch mit Schwerbehinderung sind und einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben
- wenn Sie Rehabilitand sind
- bei Bezug von Reha - Leistungen von der Agentur für Arbeit
- bei Kostenträgerschaft durch die Deutsche Rentenversicherung
- bei Kostenzuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung
- wenn Sie ein Arbeitgeber aus Hessen sind
Finanzierung
- für Menschen mit Schwerbehinderung durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverband Hessen und andere Rehabilitationsträger
- für Arbeitgeber durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverband Hessen oder als Selbstzahler
Der Kreisverband der Treffpunkte e. V. ist als Bildungsträger durch die Rentenversicherungen und die Agentur für Arbeit (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV) anerkannt und bietet Integrationsmaßnahmen für Rehabilitanden und arbeitsuchende Menschen an.