Betreutes Wohnen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung
Das Betreute Wohnen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung ist ein ambulantes Angebot.
Es bietet Unterstützung beim Leben in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft
sowie Hilfestellung bei der Lebens- und Alltagsbewältigung.
Psychosoziales Zentrum
35066 Frankenberg
Hainstraße 51
Tel.: 06451/7243-0
Fax: 06451/7243-23
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Anprechpartner:
Frau Brodt
Tel.: 06451/7243-17
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!e
Herr Heuser
Tel.: 06451/7243-38
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Für wen sind wir da?
Für erwachsene Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung im Raum Frankenberg, die vorübergehend oder auf Dauer Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen wollen. Abstinenz ist keine Vorraussetzung für eine Aufnahme.
Wir unterstützen Sie
- beim Erreichen und Erhalten der Abstinenz
- bei einer selbstständigen Lebensführung
- beim Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen
- bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Unser Betreutes Wohnen versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.
Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen KlientIn und zuständigen BetreuerInnen bildet die Grundlage der gemeinsamen Arbeit.
Wir bieten an
Unser Angebot orientiert sich an den Bedürfnissen und Wünschen des Einzelnen
Dazu zählt u. a.:
- Suchtdruck- und Rückfallgespräche
- Begleitung zu ambulanten und stationären Angeboten
- Unterstützung im lebenspraktischen Bereich z. B. bei der Haushaltsführung
- Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen und Einkäufen
- Regelmäßige Gespräche und Beratung
- Krisenbegleitung
- Hilfen bei der Freizeitgestaltung und der Pflege von sozialen Kontakten
- Unterstützung beim Umgang mit der eigenen Erkrankung
- Koordination von begleitenden Hilfen
So können Sie uns in Anspruch nehmen
Vor Aufnahme wird gemeinsam ein individueller Hilfeplan erstellt.
Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch, dort klären wir alle Einzelheiten.
Finanzierung
Die Kosten für das Betreute Wohnen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung werden in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband Hessen übernommen, der auch über die Aufnahme entscheidet. Bei höherem Einkommen und Vermögen können Zuzahlungen notwendig werden.
Eine Aufnahme ist auch über Persönliches Budget oder private Vereinbarung möglich.
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